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Anhänger: Zuladung, Anhängelast und Führerschein

Mit den Massen aus Ihren Zulassungsbescheinigungen: Zuladung des Anhängers, Masse des Gespanns, Einhaltung der Anhängelast und Führerscheinklasse nach der EU-Richtlinie.

Felder der harmonisierten Zulassungsbescheinigung (Richtlinie 1999/37/EG); die nationale Bezeichnung kann abweichen.

Ergebnis

Zuladung des Anhängers
—
Zulässige Gesamtmasse des Gespanns
—
Führerscheinklasse (Richtlinie 2006/126/EG)
—
Anhänger innerhalb der Anhängelast
—

    Rechenweg

    Zuladung = zulässige Gesamtmasse des Anhängers − Leermasse; Gespann = Summe der zulässigen Gesamtmassen; B: Anhänger ≤ 750 kg oder Gespann ≤ 3500 kg; Schlüsselzahl 96: Gespann ≤ 4250 kg; BE: Anhänger ≤ 3500 kg.

    Annahmen

    • Vorsichtiger Vergleich: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers wird mit der Anhängelast verglichen.
    • Zugfahrzeug der Klasse B (≤ 3500 kg).

    Grenzen

    • Führerscheinregeln nach der EU-Richtlinie: nationale Umsetzung und Eintragungen im eigenen Führerschein prüfen.
    • Auch tatsächliche Beladung, Stützlast und zulässige Gesamtmasse der Kombination (F.3) prüfen.

    Hilfe zur Vorbereitung: Das Ergebnis ersetzt weder die Herstelleranleitung noch den Rat einer Fachkraft noch die für Sie geltenden Vorschriften.

    Quellen

    1. Directive 2006/126/CE relative au permis de conduire (EUR-Lex)
    2. Directive 1999/37/CE relative aux documents d’immatriculation (EUR-Lex)

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